Trauerfall.

Als unmittelbare Maßnahme bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächsterreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt, was bei der zuständigen Feuerwache zu erfahren ist.

Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt oder von uns dort abgeholt. Halten Sie bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Sofort danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als fachkompetentes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Benötigte Dokumente im Sterbefall:

  • Familienstammbuch (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde / Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen), Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte)
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
  • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir besorgen die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.