Im Einklang mit den Elementen Frieden finden

Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung umschreibt die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschereste in einer Urne. Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Alleinstehende Verstorbene dürfen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne eigene schriftliche Willenserklärung nicht eingeäschert werden. Dafür vorgesehene Formulare können Sie gerne bei uns anfordern.

Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Hierbei sollte der 2. Verwandtschaftsgrad von oben bzw. unten nicht überschritten werden (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt). Bei weitergehenden  Verwandtschaftsgraden kann das zuständige Krematorium die Feuerbestattung verweigern. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungen an.