Im Einklang mit den Elementen Frieden finden

Erdbestattung

Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Dabei lässt sich grundsätzlich zwischen Wahlgrab oder Reihengrab entscheiden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden, beim Reihengrab dagegen ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist zunächst auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in einer mehrstelligen Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.
Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei oder mehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.