| |
|
|
Was
tun im Trauerfall ...?
Unmittelbare
Maßnahmen: Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen
Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt
oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt (bei der zuständigen
Feuerwache zu erfahren)
Die Todesbescheinigung
wird vom Arzt ausgestellt bzw. von uns dort abgeholt. Halten Sie den
Personalausweis des Verstorbenen bereit. Sofort danach sollten Sie mit
uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen
immer zu Ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten
wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und
erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen
Angelegenheiten.
Übrigens:
Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig
frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer
der Trauerfall eingetreten ist.
Unterlagen im
Trauerfall ...
| |
. |
|
| |
Sie
brauchen folgende Dokumente:
- Familienstammbuch
(vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis
des Personenstandes verlangt. Sollte dieses nicht vorhanden
oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
- Personalausweis
- Heiratsurkunde
/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk)
oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
(bei Ledigen), Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
- Rentenanpassungsmitteilung
(letzter, aktueller Stand)
- Mitgliedskarte
der Krankenkasse (Versichertenkarte)
- Versicherungspolicen
(Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
- Grabdokumente
(Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien-
oder Wahlgrabstätte)
Sollten
Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung
stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen
alle notwendigen Behördengänge für Sie.
Bei
einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim
klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir
besorgen die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen. |
|
| |
. |
|
|
|