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Allgemeine
Informationen zu einem Sterbefall
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- Testament:
Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über
seinen Wunsch zur Art der Bestattung hinterlassen, so sollten sich
die Angehörigen daran halten. Ansonsten
wird davon ausgegangen, daß die Hinterbliebenen die Form und
Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die
Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber
festgelegt:1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Ehegatten der Kinder, 4. nähere/weitere
Verwandte, Verlobte, Lebenspartner.
- Erbschaftssteuer:
Alle Kosten einer Bestattung können bis zu 5.000,- EUR, ohne
Nachweis steuerlich geltend gemacht werden.
- Lohn- und
Einkommenssteuer: Alle Kosten einer Bestattung können bis
zur tatsächlichen Höhe abgesetzt werden (Ausnahme: Trauerkleidung
und Kaffeetafel)
- Leistungen
von Versicherungen im Sterbefall
- Anleitung
zur Beantragung von Witwen- / Witwer-Renten
- Einführung
zum Thema "Erbschaft"
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