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Allgemeine Informationen zu einem Sterbefall ...

  • Testament: Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über seinen Wunsch zur Art der Bestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, daß die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt:1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Ehegatten der Kinder, 4. nähere/weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner.
  • Erbschaftssteuer: Alle Kosten einer Bestattung können bis zu 5.000,- EUR, ohne Nachweis steuerlich geltend gemacht werden.
  • Lohn- und Einkommenssteuer: Alle Kosten einer Bestattung können bis zur tatsächlichen Höhe abgesetzt werden (Ausnahme: Trauerkleidung und Kaffeetafel)
  • Leistungen von Versicherungen im Sterbefall
  • Anleitung zur Beantragung von Witwen- / Witwer-Renten
  • Einführung zum Thema "Erbschaft"